Theoretischer Unterricht
Wenn du den Führerschein der Klasse B erwirbst, musst du zwölf Doppelstunden à 90 Minuten theoretischen Unterricht für den Grundstoff absolvieren.
Zwei Doppelstunden à 90 Minuten kommen für den Zusatzstoff (Klasse B) hinzu.
Weitere Informationen zu unserem Theorieunterricht findest du unter der entsprechenden Rubrik.
Praktische Ausbildung
Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Es wird zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden unterschieden. Nur die Pflichtstunden sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Anzahl der zusätzlichen Übungsstunden ist von deinen persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt abhängig.
Die Pflichtstunden (Sonderfahrten) sind:
Automatikregelung "B197" - Klasse B mit Schlüsselzahl 197
Mit der neuen sogenannten Automatikregelung wird seit dem 01.04.2021 die Möglichkeit geschaffen, die praktische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B und BF17 mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, ohne die sonst übliche Beschränkung auf Automatikfahrzeuge, die Schlüsselzahl 78, in den Führerschein eingetragen zu bekommen.
Für Bewerber/innen der Fahrerlaubnisklassen B und BF17 bedeutet dies, dass trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Automatikfahrzeug die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt wird, wenn zuvor ein Teil der praktischen Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt wurde und ein entsprechender Schaltnachweis erworben wurde.
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 197 ist gemäß Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung der Nachweis über
auf einem KFZ mit Schaltgetriebe, dem sogenannten Schaltnachweis (§17a Abs. 2 Satz 3 Fev).
Prüfungen
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
Das erforderliche Alter musst du noch nicht erreicht haben, wenn du den Führerschein beantragst, du kannst dies bereits ein halbes Jahr vor dem entscheidenden Geburtstag erledigen.
Für die Antragstellung beim Bürgeramt oder für das Online-Verfahren bei den Behörde benötigst du:
Für die Beantragung Begleitetes Fahren ab 17 wird zusätzlich benötigt:
Fahrschüler/innen mit Wohnsitz in Berlin können ihren Antrag bei uns im Büro über das Online-Verfahren der Fahrerlaubnisbehörde Berlin stellen.
Fahrschüler/innen mit Wohnsitz in Brandenburg müssen ihren Antrag bei der zuständigen Behörde ihres Landkreises selbst stellen.
Begleitetes Fahren ab 17
Mit der Einführung des "Begleiteten Fahren ab 17" wurde das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klasse B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Gleichzeitig besteht jedoch die Auflage, bis zum 18. Geburtstag, den PKW nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person zu führen.
Die Begleitperson muss zum Zeitpunkt des Beantragung der Prüfbescheinigung
Des Weiteren darf die Begleitperson nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.
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